• Schulordnung

          • Haus- und Pausenordnung

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            Wir achten einander und verhalten uns so, dass keine Person oder Sache zu Schaden kommt.

             

            1) UNTERRICHTSBEGINN

            Der Unterricht beginnt um 07:30 Uhr. Du darfst dich, nur wenn du Fahrschüler*in bist, ab 06:30 Uhr in der Schule aufhalten. In der Zeit von 06:30 Uhr bis 07:15 halten sich alle Fahrschüler*innen am Parterregang auf, wo Tische und Sessel für dich aufgestellt sind. In dieser Zeit sind die zuständigen Aufsichtspersonen der Schulwart (Herr Werner Dorn), Frau Birgit Knaus oder Frau Manuela Lienzer zuständig. Bei Problemen fragst du bitte im Konferenzzimmer oder in der Direktion nach. Ab 07:15 Uhr wird die Aufsicht von den Lehrpersonen übernommen.

            Du betrittst das Schulgebäude durch den Haupteingang und nicht über die Fluchtstiege!

            2) EINTEILUNG DER UNTERRICHTSSTUNDEN

            Nach dem Gongzeichen begibst du dich rasch auf deinen Platz, packst deine Schulsachen aus bzw. bereitest dich auf die kommende Unterrichtsstunde vor!

            Falls nach 5 Minuten keine Lehrperson gekommen ist, melde dies bitte der Direktorin oder einer Lehrperson!

             

            1. Stunde                 07:30-08:20 Uhr

            2. Stunde                 08:25-09:15 Uhr

            1. große Pause        09:15-09:30 Uhr

            3. Stunde                 09:30-10:20 Uhr

            4. Stunde                 10:25-11:15 Uhr

            2. große Pause       11:15-11:30 Uhr

            5. Stunde                 11:30-12:20 Uhr

            6. Stunde                 12:25-13:15 Uhr

            7. Stunde                 13:15-14:05 Uhr

            3) PAUSENORDNUNG: KLEINE PAUSE

            In den kleinen Pausen (5-Minuten-Pause) verlässt du die

            Unterrichtsräume nur zum Klassenwechsel und zum Aufsuchen der Toilette.

            Das Sitzen auf dem Fensterbrett ist verboten.

             Das Hinauslehnen bei geöffnetem Fenster ist gefährlich und daher verboten!

            4) PAUSENORDNUNG: GROßE PAUSE

            Die großen Pausen verbringen wir draußen im Schulhof! Bei Schlechtwetter bleiben wir im Schulgebäude. Wenn wir im Schulgebäude bleiben, dienen die Klassenräume als Ruhezonen! Auf den Gängen darfst du dich ohne zu lärmen bewegen. Das Schreien, Laufen oder Fußballspielen ist auf den Gängen verboten!

            Regelung der Aufsicht in den großen Pausen:

            • Die Aufsicht im 1. Stock sperrt alle Klassen, auch im Parterre, zu.
            • Die Aufsicht im Parterre geht sofort in den Pausenhof.
            • Die Aufsicht im Keller wartet bis alle Schüler*innen draußen sind.

            Fußball im Turnsaal:

            • Fußball im Turnsaal darf in jeder 1. großen Pause und in der 2. großen Pause nur bei Schlechtwetter gespielt werden.
            • Die Fußballspieler*innen dürfen nicht alleine in den Turnsaal gehen (nur mit der Aufsichtsperson) und dürfen nur mit Hallenschuhen spielen!
            • Regelung der Aufsicht im Turnsaal: Die Lehrperson, die die Kelleraufsicht hält, übernimmt die Aufsicht im Turnsaal und schickt die Schüler*innen der Keller-Klasse ins Parterre und sperrt die Klasse im Keller zu.

            In den großen Pausen werden - wenn nötig - die Fenster zum Lüften geöffnet.

            5) SAUBERKEIT IM SCHULHAUS

            Abfälle gehören in den entsprechenden Abfallkübel (Mülltrennung!). Hinterlasse den Klassenraum und deinen Sitzplatz am Ende eines Unterrichtstages in sauberem Zustand. Bankfächer sind keine Aufbewahrungsorte für Hefte oder Jausenreste!

            Da man sich in einer sauberen Umgebung wohlfühlt, ist es sicher auch in deinem Interesse, in- und außerhalb des Schulhauses für die Sauberkeit Verantwortung zu übernehmen.

            Unterrichtsmaterialien, die du nicht mit nach Hause nimmst, verwahre in deinem Fach oder einem Kasten in deiner Klasse.

             6) BENEHMEN

            a)       Grüßen:

            Gutes Benehmen innerhalb und außerhalb des Schulhauses ist für alle Schüler*innen im Hinblick auf das spätere Leben von größter Wichtigkeit. Von allen Schüler*innen wird am Morgen ein höflicher Gruß erwartet! Selbstverständlich werden auch fremde Personen gegrüßt.

            Wenn die Lehrperson zu Beginn der Unterrichtsstunde das Klassenzimmer betritt, stehst du zum Gruß auf. Wenn eine Lehrperson oder eine erwachsene Person während des Unterrichts das Klassenzimmer betritt oder verlässt, bleibst zu sitzen und arbeitest konzentriert weiter.

            b)      Essen und Trinken während des Unterrichts:

            Das Trinken ist während des Unterrichts erlaubt. Deine Trinkfalsche verwahrst du immer in deiner Schultasche.

            Das Essen ist während des Unterrichts verboten und nur in den Pausen erlaubt!

            c)       Was du nicht in die Schule mitnehmen darfst:

            ·       Kaugummi

            ·       Feuerzeuge und Zündhölzer

            ·       Computerspiele

            ·       Laserpointer

            ·       Softdrinks (z. B. Cola, Fanta, Sprite, …)

            ·       Energydrinks (z. B. Red Bull, Monster, …)

            ·       Gegenstände, die andere Personen gefährden (z. B. Messer, Waffen, Spielzeugwaffen, …)

            ·       Suchtmittel wie Zigaretten oder Alkohol (auch alle E-Zigaretten, Nikotinbeutel)

            „Bezüglich Besitz und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wie E-Zigaretten gelten das Tabak- und Nichtraucher*innen- Schutzgesetz (TNRSG) und das steiermärkische Jugendschutzgesetz (STJG). Zusätzlich sind der Besitz und Konsum auch von Device-Systemen, sowie von diesen Gesetzen nicht umfassten Tabak- und Nikotinprodukten (etwa Nikotinbeuteln) in der Schule, sowie am Schulgelände untersagt.“

            d)      Kopfbedeckungen:

            Im Schulhaus werden keine Kopfbedeckungen (z. B. Kapuzen, Kapperl) getragen.

            e)      Hausschuhordnung und Spindbenützung:

            Für Schuhe, Oberbekleidung und Kopfbedeckungen steht dir ein Spind zur Verfügung. Nach dem Betreten des Schulgebäudes kommen deine Straßenschuhe in den Spind und du ziehst deine Hausschuhe an. Aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen (Ausrutschgefahr) darfst du dich im Schulgebäude nicht barfuß oder nur in Socken bewegen.

            Es stehen versperrbare Spinde für alle Schüler*innen zur Verfügung. Für deinen Spindschlüssel bist du selber verantwortlich! 

            7) BETRETEN UND BENÜTZUNG DER SCHULRÄUME

            a)     Das Betreten von Computerräumen, Turnsälen, Küche, Schulbibliothek und Physiksaal ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet – Benützungsregeln beachten!

            Bevor du den Raum wieder verlässt, räumst du deinen Platz auf und verlässt den Raum ordentlich und sauber!

            b)    Schulbibliothek: Bücher aus der Schulbibliothek darfst du nur während der Öffnungszeiten der Schulbibliothek entlehnen! Nachdem du das Buch gelesen hast, musst du es der Schulbibliothek zurückbringen! Du darfst die Bücher nicht bös- oder mutwillig zerstören (z. B. herausgerissene Seiten, Risse, Flecken)!

            8) Tablet- und Handynutzung

            a)       Handynutzung:

            Dein Handy sperrst du vor dem Beginn des Unterrichts in deinem Spind ein, es darf nicht in die Klasse mitgenommen werden. Für dringende Telefonate steht das Telefon im Sekretariat jederzeit zur Verfügung, ebenso für die Eltern bei Anrufen von zu Hause.

            In der Schule und auf dem Schulgelände ist es strengstens verboten, Bild-, Video- und Tonaufnahmen zu machen! Bei 14-jährigen kann dies bereits Anzeigen zur Folge haben!

            Verstößt du gegen die Regel, wird dir dein Handy abgenommen und am Ende des Unterrichtstages kannst du es in der Direktion wieder abholen. Bei einem 2. Regelverstoß müssen deine Erziehungsberechtigten dein Handy in der Direktion abholen.

            b)      Tabletnutzung:

            Dein Tablet musst du jeden Tag aufgeladen in die Schule mitbringen und am Ende des Schultages wieder mit nach Hause nehmen. Es muss so lange in der Schultasche bleiben, bis dich eine Lehrperson dazu auffordert, es herauszunehmen.

            Vor dem Unterricht und in den Pausen herrscht absolutes Tablet-Verbot. Du darfst auch keine Spiele auf deinem Tablet spielen!

            Für dein Tablet bist du selbst verantwortlich. Die Schule kann nicht für Schäden am Gerät haftbar gemacht werden.

            In der Schule und auf dem Schulgelände ist es strengstens verboten, Bild-, Video- und Tonaufnahmen zu machen! Bei 14-jährigen kann dies bereits Anzeigen zur Folge haben!

            9) SCHULVERANSTALTUNGEN

            Bei Lehrausgängen, Exkursionen oder sonstigen Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes ist den Anordnungen der Lehrer*innen genauestens Folge zu leisten und die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist einzuhalten.

            Die Überquerung einer Straße erfolgt nur unter Aufsicht der begleitenden Lehrer*innen.

            Wenn du dich nicht an die Schulveranstaltungsordnung hältst, dich oder andere gefährdest, musst du von deinen Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

            Bei Schulveranstaltungen herrscht striktes Zigaretten- und Alkoholverbot!

            10) SCHADENSERSATZ

            Du sollst mit den Einrichtungsgegenständen der Schule sorgsam umgehen und sie nicht beschädigen! Mut- oder böswillig verursachte Schäden am Eigentum von anderen Schüler*innen, können bei 14-jährigen bereits eine Anzeige durch Erziehungsberechtigte zur Folge haben.

             Für verlorene Gegenstände und Geldbeträge gibt es weder Haftung noch Schadenersatz!

            11) ALARMVERHALTEN

            Bei Alarmzeichen wird das Schulhaus rasch und geordnet unter Aufsicht der Lehrer*innen verlassen (siehe: Fluchtweg im Klassenzimmer!!!). Schulsachen und Garderobe bleiben im Haus.

            12) UNTERRICHTSSCHLUSS

            Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, die Bankfächer ausgeräumt (für vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen!), die Sessel auf die Tische gestellt und (wenn nötig) die Mülleimer ausgeleert!

            Die Garderobe wird gemeinsam, ohne zu drängen und zu laufen, mit der Lehrperson aufgesucht!

            Du verlässt die Schule durch den Haupteingang und nicht über die Fluchtstiege!

            13) VERLASSEN DES SCHULHAUSES

            Das Schulhaus darf bis zum stundenplanmäßigen Ende des Vormittagsunterrichtes nicht verlassen werden. Solltest du aus bestimmten Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen, musst du dies rechtzeitig deiner Klassenvorständin/deinem Klassenvorstand melden bzw. eine schriftliche Entschuldigung deiner Erziehungsberechtigten vorweisen!

            14) BUSHALTESTELLEN

            Im Bereich der Haltestellen der Schulbusse raufst, schreist und läufst du nicht! Ebenso wirfst du nicht mit Schneebällen!

            Wenn die Busse in den Haltestellenbereich einfahren, trittst du bis zur Absperrung zurück und wartest. Erst wenn der Autobus zum Stillstand gekommen ist, steigst du ohne zu drängen und zu schieben ein.

            Kein Schreien und Raufen im Bus!

            Für Körperverletzungen, Diebstähle und Unfälle an den Bushaltestellen oder im Bus kann die Schule nicht zur Verantwortung gezogen werden. 

            15) STEIERMÄRKISCHES JUGENDSCHUTZGESETZ

            Auf die Einhaltung des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes wird durch die Klassenvorständin/den Klassenvorstand der jeweiligen Klasse gesondert hingewiesen!